Seit mehr als 40 Jahren

Rechtsanwalt für Film, Funk, Fernsehen, Theater, Musik und Industrie

Holger von Hartlieb

Seit über 40 Jahren beraten und vertreten wir die unterschiedlichsten Mandanten aus den Bereichen Film, Funk, Fernsehen, Online-Medien, Theater und Musik sowohl gewerblich als auch privat.

Neben dem Medien- und Filmrecht und dem Jugendschutzrecht betreuen wir Firmen und Privatpersonen auch in Fragen des Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts und des allgemeinen Vertragsrechts, darüber hinaus im Marken- und Lizenzrecht.

Zusätzlich bieten wir unsere Dienste als Mediator im Zivilrecht, insbesondere im Fachbereich Medienrecht an.

Wir beraten Sie kompetent und umfangreich

Rechtsgebiete

Vertragsrecht

Traditionelles Vertragsrecht sowie familienrechtliche Themen.

Medien- und Filmrecht

Insbesondere Jugendschutzrecht und FSK-Freigaben.

Persönlichkeitsrecht

Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich.

Wettbewerbsrecht

Überprüfung geplanter Werbemaßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb.

Jugendschutzrecht

FSK-Freigaben, Indizierungsverfahren und Beschlagnahmeverfahren bei Trägermedien.

Marken- und Lizenzrecht

Eintragung von Marken sowie Formulierung von Lizenzvereinbarungen